Unsere  Leistungen

Auf den folgenden Unterseiten findest du genauere Informationen zu jeder Führerscheinklasse

Für alle Antragstellungen, mit Ausnahme des Mofaführerscheins, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Ein biometrisches Passbild
  • Einen Sehtest
  • Eine Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses des Ersthelferkurses


Alle benötigten Unterlagen kannst du hier bekommen.

Klasse "B"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 18 Jahren Auto zu fahren.

Klasse "BF17"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BF17 kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 17 Jahren unter Beaufsichtigung einer Begleitperson Auto zu fahren.

Klasse "BE"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, Anhänger mit über 750 KG zu ziehen.

Klasse "AM"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM kann mit 15 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 16 Jahren Kleinkrafträder zu fahren.

  • max. 50 cm³ Hubraum
  • max. 4 kW Leistung
  • max. 45 km/h

Klasse "A1"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 kann mit 15 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 16 Jahren Leichtkrafträder zu fahren.

  • max. 125 cm³ Hubraum
  • max. 11 kW Leistung
  • max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht

Klasse "A2"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 18 Jahren mittelschwere Krafträder zu fahren.

  • max. 35 kW Leistung
  • max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht 

Klasse "A"

Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A kann mit 23 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 24 Jahren schwere Krafträder zu fahren.