Unsere Leistungen
Auf den folgenden Unterseiten findest du genauere Informationen zu jeder Führerscheinklasse
Für alle Antragstellungen, mit Ausnahme des Mofaführerscheins, benötigst du folgende Unterlagen:
- Ein biometrisches Passbild
- Einen Sehtest
- Eine Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses des Ersthelferkurses
Alle benötigten Unterlagen kannst du hier bekommen.
Klasse "B"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 18 Jahren Auto zu fahren.
Klasse "BF17"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BF17 kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 17 Jahren unter Beaufsichtigung einer Begleitperson Auto zu fahren.
Klasse "BE"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, Anhänger mit über 750 KG zu ziehen.
Klasse "AM"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM kann mit 15 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 16 Jahren Kleinkrafträder zu fahren.
- max. 50 cm³ Hubraum
- max. 4 kW Leistung
- max. 45 km/h
Klasse "A1"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 kann mit 15 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 16 Jahren Leichtkrafträder zu fahren.
- max. 125 cm³ Hubraum
- max. 11 kW Leistung
- max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
Klasse "A2"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 18 Jahren mittelschwere Krafträder zu fahren.
- max. 35 kW Leistung
- max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht
Klasse "A"
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A kann mit 23 1/2 Jahren begonnen werden und ermöglicht dir, mit 24 Jahren schwere Krafträder zu fahren.