Führerscheinklasse "A"

Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A kann man mit 23 ½  Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 24 Lebensjahr abgelegt werden. Wenn Du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 bist, kann die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen.
 

  • Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

 
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten



Bei Vorbesitz der Klasse A2/A1, weniger als 2 Jahre, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor: 

  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Beleuchtungsfahrt


Bei Vorbesitz der Klasse A2, länger als 2 Jahre, sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Je nach Fahrfähigkeiten müssen Übungsfahrten und eine 60-minütige Prüfungsfahrt absolviert werden.

Theorieunterricht

  • 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten




Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.




Bei Vorbesitz der Klasse A2, länger als 2 Jahre, sind keine Theoriestunden vorgeschrieben. 

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses


Hier bekommst du alles was du benötigst.


Der Führerschein wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
 
Ist die Ausbildung für Klasse A erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
 
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.