Führerscheinklasse "A1"
Dieser sogenannte „kleine“ Motorradführerschein machen viele Jugendliche mit 16 Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM (Roller): Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit.
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 kann man mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Theorieunterricht
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses
Hier bekommst du alles was du benötigst.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen.