Führerscheinklasse "A2"
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 kann man mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Vorbesitz der Klasse A1, weniger als 2 Jahre:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Je nach Fahrfähigkeiten müssen Übungsfahrten und eine 60-minütige Prüfungsfahrt absolviert werden.
Theorieunterricht
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre sind keine Theoriestunden vorgeschrieben.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses
Hier bekommst du alles was du benötigst.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.