Führerscheinklasse "AM"

Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM kann man mit 14 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
 

  • Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

 
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden oder Sonderfahrten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten. 

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

  • Keine Sonderfahrten

Theorieunterricht

  • 12  Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses

Hier bekommst du alles was du benötigst.

Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung für die Klasse AM erfolgreich abgeschlossen worden, darfst du

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Leermasse (ohne die Masse der Batterien) von maximal 350 kg

fahren.