Führerscheinklasse "BE"
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE kann man mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Beim begleiteten Fahren (BF17 E), kann schon mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
- Die Fahrerlaubnisklasse B / BF 17 ist als Vorbesitz erforderlich.
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrten
Theorieunterricht
Zum Erwerb der Führerscheinklasse "BE" mit Vorbesitz wird kein weiterer Theorieunterricht benötigt.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses
Hier bekommst du alles was du benötigst.
Laufende Probezeit bleibt unberührt. Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen darfst Du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.