Führerscheinklasse "BF17"
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BF 17 kann man mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Gefahren werden darf nur mit Begleitpersonen und nur in Deutschland.
- Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!
Eine Mindestanzahl für die Übungsstunden sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Theorieunterricht
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Ersthelferkurses
Hier bekommst du alles was du benötigst.
Die Prüfbescheinigung wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis (Kartenführerschein) beantragt werden. Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung für Klasse BF 17 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst du nur in Begleitung fahren. Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) besitzen und dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.
Des Weiteren darfst du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger dürfen mitgeführt werden wenn, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Der Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Diese Regelungen gelten:
- Keine Einschränkungen im Führerschein
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen.
Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Was sind die Voraussetzungen für den B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 197?
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich der Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Gilt B197 auch im Ausland?
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
Gibt es für andere Klassen einen Nachteil?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen?
Beim Ersterwerb der Klasse B197 entstehen im Vergleich zum "normalen" Pkw-Führerschein keine zusätzlichen Kosten, da die vorgeschriebenen zehn Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.